Harry hilft! - Vertragsabschluss durch Minderjährige?
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Nach deutschem Recht können nur Volljährige Verträge abschließen. Wenn Minderjährige in den Genuss von Handy & Co. kommen wollen, so müssen die Erziehungsberechtigten mit unterschreiben. Doch was ist eigentlich, wenn das Kind auf eigene Faust handelt. Den Eltern nichts sagt. Und die dann plötzlich die dicke Rechnung bezahlen sollen?
Gäste:
Laura Niebuhr, 15, Unterschrieb einen Vertrag
Ute Niebuhr, widersprach dem Vertrag
Amrei Viola Wienen, Anwältin für Internet- und Vertragsrecht
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